Sicher planen mit lebensrettenden Signalen und in der akustischen Brandalarmierung. Nach EN 54-3 in der Holzindustrie.
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Sicher planen mit lebensrettenden Signalen und in der akustischen Brandalarmierung. Nach EN 54-3 in der Holzindustrie.
Die Brandalamierung von Pfannenberg nach EN 54-3 legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für akustische Signalgeber fest. Diese sind zu dem Zweck vorgesehen, dass von der Brandmeldeanlage veranlasste akustische Warnsignal an Personen in einem Gebäude oder in dessen Nähe auszusenden.
Überall dort, wo Schallgeber zur Alarmierung nahezu 24 Stunden am Tag betrieben werden müssen, gilt es, Anwohner soweit wie möglich nicht zu stören. Mit dem Schallgeber DS 5-DN mit extern regulierbarem Schallpegel kein Problem.